Kosten und Preisangaben
Selbstverständlich bin ich von Anfang an bemüht, die anfallenden Kosten einer anwaltlichen Beratung so transparent und übersichtlich wie möglich zu halten.
Die folgenden Informationen sollen Ihnen daher dabei helfen, sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Grundsätze des Gebührenrechts:
Nach § 49 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) darf der Rechtsanwalt nicht umsonst arbeiten. Darüber hinaus darf der Rechtsanwalt nur in sehr engen Grenzen niedrigere Gebühren und Auslagen vereinbaren oder fordern als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorsieht.
Die Vergütung des Rechtsanwalts für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung seines Mandanten richtet sich grundsätzlich nach dem RVG.
Darüber hinaus sieht § 34 RVG vor, dass der Rechtsanwalt für eine außergerichtliche Beratung seines Mandanten, also für einen mündlichen oder schriftlichen Rat, eine Auskunft oder beispielsweise ein Gutachten, auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll.
Außerdem kann der Rechtsanwalt nach § 3a RVG für seine gesamte Tätigkeit mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung schließen. In diesem Fall finden die Regelungen des RVG keine Anwendung, sondern die Honorarforderung des Rechtsanwalts richtet sich allein nach der zwischen Anwalt und Mandant vereinbarten Vergütung.
Umfang der anwaltlichen Tätigkeit:
Der Rechtsanwalt deckt ein weites Tätigkeitsfeld ab. So ist nicht nur der zeitliche Aufwand zu berücksichtigen, der nach außen hin vom Mandanten wahrnehmbar ist, wie beispielsweise die Besprechungen mit dem Mandanten, Dritten oder dem Gegner. Auch "interne" Leistungen sind gebührenmäßig zu erfassen, wie beispielsweise das Aktenstudium, die Durchsicht und das Sortieren erhaltener Unterlagen, das Studium von Fachliteratur und einschlägiger Rechtsprechung, das Verfassen und Ausfertigen von Schriftsätzen und Schreiben, Vorbereitung der Gerichts- und Besprechungstermine, usw.
Diese Kosten kommen auf Sie zu:
Selbstverständlich ist eine erste Kontaktaufnahme für Sie gebührenfrei.
Für einen ersten persönlichen Kontakt im Rahmen einer Erstberatung stehe ich Ihnen sodann für einen Stundensatz in Höhe von 80,00 € netto zur Verfügung.
Das Erstberatungsgespräch soll zunächst helfen, herauszufinden, ob ich die "passende" Anwältin für Ihr rechtliches Anliegen bin.
Bei diesem ersten Kennenlernen werden wir dann gemeinsam erörtern, mit welchen Kosten Sie im Falle einer Mandatierung rechnen müssen.
Im Falle, dass ich Ihr Rechtsanliegen bearbeiten und Sie vertreten darf, werden die Gebühren für die Erstberatung auf die weiteren Kosten meines Tätigwerdens angerechnet. Somit entstehen Ihnen in diesem Fall für die erfolgte Erstberatung keine zusätzlichen Kosten.